Konformitätsbewertungsstelle (CAB) in Belgien

Eine Konformitätsvermutung für NIS2 kann durch eine CyberFundamentals-Verifizierung (Sicherheitsstufen BASIC und IMPORTANT), eine CyberFundamentals-Zertifizierung (Sicherheitsstufe ESSENTIAL) oder eine ISO/IEC 27001-Zertifizierung (sofern der Geltungsbereich und das Statement of Applicability vom ZCB als akzeptabel erachtet werden) erlangt werden.

Die Einhaltung der Anforderungen der jeweiligen Sicherheitsstufen im CyberFundamentals Framework wird gemäß den Anforderungen des CyberFundamentals Conformity Assessment Scheme (CAS) bewertet.

Konformitätsbewertungen in einem NIS2-Kontext (durch CyFun® oder ISO/IEC 27001) werden von einer akkreditierten und anerkannte Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt.

Die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle erfolgt gemäß der Verordnung (VG) 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung, sofern die belgische Gesetzgebung nichts anderes vorsieht. Akkreditierungsanträge können gemäß dem geltenden Verfahren an die nationale Akkreditierungsstelle (BELAC für Belgien) gerichtet werden.

Die Anerkennung für alle Konformitätsbewertungsstellen, die im NIS2-Kontext tätig sind, erfolgt durch das ZCB als Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung (NCCA). 

 

Die Akkreditierung ist eine der Voraussetzungen für die Anerkennung.

Conformity Assessment

Wählen Sie eine zugelassene Konformitätsbewertungsstelle (CAB), um Ihre Selbstbewertung und die Umsetzung abmildernde Maßnahmen verifizieren oder zertifizieren zu lassen.

Genehmigungsbedingungen für CABs

Laden Sie die Genehmigungsbedingungen für belgische CABs herunter.

Genehmigungsformular für NIS2

Laden Sie das Genehmigungsformular für NIS2 herunter.

Übergang von CyFun® 2023 zu CyFun® 2025

Das neue CyberFundamentals Framework, CyFun® 2025, wurde am 1. Oktober 2025 vom Centre for Cybersecurity Belgium (CCB) veröffentlicht. Ein Übergangsplan für akkreditierte Verifizierungs- und Zertifizierungsstellen wurde definiert.

Wichtigste Punkte des Übergangsplans:

  • Verifizierungs- und Zertifizierungsstellen (VBs und CBs) müssen bis spätestens 18. April 2027 eine Akkreditierung für die Verifizierung oder Zertifizierung nach CyFun® 2025 erwerben.
  • CyFun® 2023 und CyFun® 2025 werden bis zum 18. April 2027 parallel bestehen bleiben. Bis dahin können die Einrichtungen frei wählen, welche Version von CyFun® sie anwenden möchten.
  • Verifizierungs- und Zertifizierungsstellen (VBs und CBs) haben bis spätestens 18. April 2027 die Möglichkeit, Verifizierungen oder Zertifizierungen nach CyFun® 2023 durchzuführen.
  • Bestätigungen und Zertifikate gemäß CyFun® 2023 sind spätestens bis zum 18. April 2028 gültig.

Das nachfolgende Dokument beschreibt den Übergangsplan im Detail.